Bis auf weiteres sind bei der Feier von Gottesdiensten folgende Präventionsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten:
- Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt mindestens 1 Meter (zu haushaltsfremden Personen; Pflicht zum Abstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen).
- Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Gottesdienstes.
- Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen in der Kirche unterbleiben.
- Während der Kommunionspendung entfällt die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“.