Bis auf weiteres sind bei der Feier von Gottesdiensten folgende Präventionsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten:

  • Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt mindestens 1 Meter (zu haushaltsfremden Personen; Pflicht zum Abstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen).

  • Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Gottesdienstes.

  • Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen in der Kirche unterbleiben.

  • Während der Kommunionspendung entfällt die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“.
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