Bis auf weiteres sind bei der Feier von Gottesdiensten folgende Präventionsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten:
- Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen beim Betreten und Verlassen der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden.
- Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen in der Kirche unterbleiben.
- Einhaltung des 1-Meter-Abstands zwischen haushaltsfremden Personen.